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Übermittlung Lohnsteuer-Anmeldung Vormonat |
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1. Datenübermittlungstermin der SV-Beiträge für den laufenden Monat; Termin stellt sicher, dass die Beitragsnachweise zum gesetzlichen Abgabetermin (fünftletzter Bankarbeitstag) bei den einzelnen Krankenkassen vorliegen |
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drittletzter Bankarbeitstag = Fälligkeitstag der SV-Beiträge für den laufenden Monat |
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Frühabrechner – keine Schätzung; Die Lohnabrechnung erfolgt spätestens bis zum siebtletzten Bankarbeitstag (inkl.) |
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Frühabrechner – Schätzung empfohlen; Die Lohnabrechnung erfolgt zwischen dem sechstletzten und dem drittletzten Bankarbeitstag (inkl.) |
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Spätabrechner – Schätzung erforderlich; Die Lohnabrechnung erfolgt nach dem drittletzten Bankarbeitstag |
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